Künstliche Mineralfasern werden synthetisch hergestellt und finden hauptsächlich als Isoliermaterial, aber auch für textile und optische Zwecke und als Verstärkung in Kunststoffen Verwendung. Sie besitzen ähnliche technische Eigenschaften wie Asbest und wurden deshalb auch oft als Asbest-Ersatzstoff eingesetzt. Aber wie Asbest setzen auch sie Fasern frei, die je nach Materialzusammensetzung und Herstellungsjahr als unterschiedlich stark krebserregend eingestuft werden.
Wenngleich es noch keine absolut gesicherten Erkenntnisse über die Kanzerogenität von künstlichen Mineralfasern gibt, gelten Mineralfasern mit dem RAL- Gütesiegel als nicht kanzerogen. Seit 2000 dürfen in Deutschland nur noch solche Produkte eingesetzt werden. Vor 1996 eingebaute künstliche Mineralfaserprodukte gelten dagegen als generell verdächtig, krebserzeugend zu sein. Wurden die Mineralfaserprodukte zwischen 1996 und 2000 eingebaut, sollte man durch Recherche prüfen, ob die eingebauten Produkte bereits das RAL-Gütesiegel trugen.
Solange die älteren, krebsverdächtigen Mineralfaserprodukte im abgedichteten, eingebauten Zustand verbleiben, besteht normalerweise kein Handlungsbedarf. Werden aber Arbeiten in größerem Umfang an ihnen ausgeführt, müssen Arbeitsschutzvorschriften ähnlich denen bei Asbestsanierungen eingehalten werden, um die Arbeiter und die Umgebung vor den krebserregenden Fasern zu schützen.